1. GELTUNG DER GESCHAEFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die Lieferung von Bildmaterial erfolgt ausschliesslich aufgrund nach-
stehender Geschaeftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten auch für alle
kuenftigen Lieferungen, sofern nicht ausdruecklich abweichende
Bedingungen vereinbart werden.
1.2. Geschaeftsbedingungen des Bestellers, die von unseren AGB abweichen,
erkennen wir nicht an. Solche abweichenden Geschaeftsbedingungen
werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht
ausdruecklich widersprechen.
2. RECHTE AM BILDMATERIAL
2.1. Das Bildmaterial wird nur zur Sichtung und Auswahl für die Dauer
von 3 Wochen, gerechnet ab Datum des Lieferscheins, zur Verfuegung
gestellt. Das Bildmaterial bleibt in unserem Eigentum bzw. im Eigentum
des Fotografen und ist mit Ablauf der Auswahlfrist an uns zurueckzugeben.
Bilder, die wir zur Nutzung freigeben, sind unverzueglich nach erfolgter
Nutzung an uns zurueckzugeben, spaetestens jedoch mit Ablauf von drei
Monaten ab Datum des Lieferscheins. Die Rueckgabepflicht bezieht sich
auch auf Textunterlagen, die dem Besteller mit dem Bildmaterial ueberlassen
werden.
2.2. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklaerung
durch uns. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in dem durch die
Freigabeerklaerung bestimmten Umfang zulaessig. Jede Nutzung ueber den
vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.
2.3. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen oder
zu Layoutzwecken, ebenso die Praesentation bei Kunden, stellt bereits eine
kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Dia-Rahmen oder Folien geoeffnet,
sind wir – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur
Berechnung einer Layoutgebuehr von 150 EURO pro Bild berechtigt, auch
wenn es zu einer Nutzung des Bildmaterials nicht gekommen ist.
2.4. An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsaetzlich nur
einfache Nutzungsrechte eingeraeumt. Der Erwerb von ausschliesslichen
Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einraeumung von Sperrfristen
muss ausdruecklich vereinbart werden und ist gesondert zu honorieren.
2.5. Jede Einraeumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der
aufschiebenden Bedingung, dass das Nutzungshonorar vollstaendig an uns
gezahlt wird.
2.6. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere
Redaktionen des Verlags oder an Subunternehmen, ist unzulaessig. Wird
im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des
Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der
Besteller für die vollstaendige Rueckgabe der Bilder in einwandfreiem
Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und
Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in glei-
chem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
2.7. Eine Nutzung der Bilder ist grundsaetzlich nur in der Originalfassung
zulaessig. Jede Aenderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechni-
sche Verfremdung, Colorierung) und jede Veraenderung bei der
Bildwiedergabe (z.B. Veroeffentlichung in Ausschnitten) bedarf unserer
vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die
Beseitigung ungewollter Unschaerfen oder farblicher Schwaechen mittels
elektronischer Retusche.
3. DIGITALE BILDVERARBEITUNG
3.1. Die Digitalisierung herkoemmlicher Bilder und die Weitergabe von
digitalen Bildern im Wege der Datenfernuebertragung oder auf
Datentraegern ist nur zulaessig, soweit die Ausuebung der eingeräumten
Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
3.2. Bilddaten duerfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur
für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die
Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digita-
len Archiven, die Dritten zugaenglich sind, bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung.
3.3. Bei einer digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors
und der Name unserer Agentur mit den Bilddaten elektronisch verknuepft
werden. Der Besteller hat ausserdem durch geeignete technische
Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknuepfung bei jeder
Datenuebermittlung, bei der Uebertragung der Bilddaten auf andere
Datentraeger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder
oeffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, und der Bildautor als Urheber der
Bilder ebenso wie wir als Agentur jederzeit identifiziert werden koennen.
4. PFLICHTEN DES BESTELLERS
4.1. Der Besteller hat das Bildmaterial nach Eingang der Lieferung auf
Vollstaendigkeit und Maengelfreiheit zu ueberpruefen. Ist die Lieferung
unvollstaendig oder weisen einzelne Bilder Maengel auf, die ohne erhoehte
Sachkunde oder grossen Aufwand erkennbar sind, ist der Besteller
verpflichtet, die Unvollstaendigkeit oder festgestellte Maengel des
Bildmaterials innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung telefo-
nisch oder schriftlich zu ruegen. Die bemaengelten Bilder muessen
unverzueglich an uns zurueckgegeben werden. Unterbleibt die Ruege oder
geht sie nicht fristgerecht bei uns ein, bleibt der Besteller spaeter mit dem
Einwand ausgeschlossen, die Lieferung sei unvollstaendig oder einzelne
Bilder seien mangelhaft gewesen.
4.2. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Bildveroeffentlichung den
Fotografen als Urheber und uns als Bildagentur zu benennen. Die
Benennung muss beim Bild erfolgen.
4.3. Der Besteller hat uns unaufgefordert über jede Veroeffentlichung des
Bildmaterials durch kostenfreie Uebersendung von zwei Belegexemplaren
mit Anstrich zu informieren.
5. HAFTUNG, SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE
5.1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Besteller bis zur unversehrten
Rueckgabe an uns für Verlust und Beschaedigung des ueberlassenen
Bildmaterials. Kosten und Risiko der Ruecklieferung traegt der Besteller.
5.2. Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder
Weitergabe des Bildmaterials hat uns der Besteller von allen sich hieraus
ergebenden Anspruechen Dritter frei zu stellen. Wir sind in diesem Fall
ausserdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Hoehe des fuenffachen
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fuenffachen ueblichen
Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 EURO pro Bild und
Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberuehrt.
5.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden
Bilder in einem Zustand zurueckgegeben, der eine weitere Verwendung
nach den ueblichen Gepflogenheiten ausschliesst, hat der Besteller
Schadensersatz in Hoehe von mindestens 1.500,00 EURO fuer jedes
Originalbild und 200,00 EURO fuer jedes Duplikat zu leisten, sofern nicht
der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung
eines hoeheren Schadensersatzanspruchs behalten wir uns vor.
5.4. Koennen Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit
Fingerabdruecken) zurueckgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige
Massnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat
der Besteller die dafuer erforderlichen Kosten zu erstatten. Wir sind in
einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens
100,00 EURO pro Bild als Entschaedigung zu verlangen, es sei denn, der
Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
5.5. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder der Agentur
(Ziffer 4.2.), hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Hoehe von 100 % des
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des ueblichen Nutzungshonorars
zu zahlen, mindestens jedoch 200 EURO pro Bild und Einzelfall.
Außerdem hat uns der Besteller von allen daraus resultierenden
Anspruechen Dritter (z.B. des Fotografen) freizustellen.
6. HAFTUNG DER BILDAGENTUR
6.1. Wir haften nur für Schaeden, die von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfuellungsgehilfen durch vorsaetzliches oder grob
fahrlaessiges Verhalten verursacht werden.
6.2. Eine von uns erteilte Freigabeerklaerung beinhaltet nicht die
Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an
abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Veroeffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im
Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von
Veroeffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt
dem Besteller, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung
bzw. Genehmigung von uns ausdruecklich in schriftlicher Form
zugesichert wird.
6.3. Wir uebernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung unseres
Bildmaterials. Der Besteller ist dafuer verantwortlich, dass durch die Art der
Nutzung keine Persoenlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige
Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller traegt auch die alleinige
Verantwortung für die Betextung.
7. KOSTEN UND HONORARE
7.1. Fuer die Zusammenstellung des Bildmaterials berechnen wir eine
Bearbeitungsgebuehr, die sich nach Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes bemisst. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren
ist nicht moeglich.
7.2. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziff. 2.1. Satz 1) oder bei Ueberschrei-
tung der Rueckgabefrist für genutztes Bildmaterial (Ziff. 2.1. Satz 3) ist bis
zum Eingang der Bilder bei uns pro Tag eine Blockierungsgebuehr von
2,00 EURO fuer jedes Originalbild und 1,00 EURO fuer jedes Duplikat neben
den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die
Fristueberschreitung ist vom Besteller nicht zu vertreten.
7.3. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Hoehe
des Honorars ist vor der Nutzung mit uns zu vereinbaren. Das Honorar
richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhoehe, Verbreitungsgebiet
und Aufmachung. Es betraegt mindestens 150,00 EURO pro Bild und
Nutzung. Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird,
gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM) im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und
Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils
gueltigen Fassung. Zu den vom Besteller zu zahlenden Kosten und
Honoraren kommt die Kuenstlersozialabgabe und die Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Hoehe hinzu.
7.4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug faellig
und zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen von 5 % ueber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen
beruehrt die Gültigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Fuer den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in
der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewoehnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz
unserer Agentur als Gerichtsstand vereinbart.