ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG DER GESCHAEFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die Lieferung von Bildmaterial erfolgt ausschliesslich aufgrund nach- stehender Geschaeftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten auch für alle kuenftigen Lieferungen, sofern nicht ausdruecklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
1.2. Geschaeftsbedingungen des Bestellers, die von unseren AGB abweichen, erkennen wir nicht an. Solche abweichenden Geschaeftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdruecklich widersprechen.


2. RECHTE AM BILDMATERIAL
2.1. Das Bildmaterial wird nur zur Sichtung und Auswahl für die Dauer von 3 Wochen, gerechnet ab Datum des Lieferscheins, zur Verfuegung gestellt. Das Bildmaterial bleibt in unserem Eigentum bzw. im Eigentum des Fotografen und ist mit Ablauf der Auswahlfrist an uns zurueckzugeben. Bilder, die wir zur Nutzung freigeben, sind unverzueglich nach erfolgter Nutzung an uns zurueckzugeben, spaetestens jedoch mit Ablauf von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins. Die Rueckgabepflicht bezieht sich auch auf Textunterlagen, die dem Besteller mit dem Bildmaterial ueberlassen werden.
2.2. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklaerung durch uns. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in dem durch die Freigabeerklaerung bestimmten Umfang zulaessig. Jede Nutzung ueber den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.
2.3. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Praesentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Dia-Rahmen oder Folien geoeffnet, sind wir – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung einer Layoutgebuehr von 150 EURO pro Bild berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung des Bildmaterials nicht gekommen ist.
2.4. An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsaetzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeraeumt. Der Erwerb von ausschliesslichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einraeumung von Sperrfristen muss ausdruecklich vereinbart werden und ist gesondert zu honorieren. 2.5. Jede Einraeumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Nutzungshonorar vollstaendig an uns gezahlt wird.
2.6. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen des Verlags oder an Subunternehmen, ist unzulaessig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollstaendige Rueckgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in glei- chem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
2.7. Eine Nutzung der Bilder ist grundsaetzlich nur in der Originalfassung zulaessig. Jede Aenderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechni- sche Verfremdung, Colorierung) und jede Veraenderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veroeffentlichung in Ausschnitten) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschaerfen oder farblicher Schwaechen mittels elektronischer Retusche.


3. DIGITALE BILDVERARBEITUNG
3.1. Die Digitalisierung herkoemmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernuebertragung oder auf Datentraegern ist nur zulaessig, soweit die Ausuebung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
3.2. Bilddaten duerfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digita- len Archiven, die Dritten zugaenglich sind, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
3.3. Bei einer digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors und der Name unserer Agentur mit den Bilddaten elektronisch verknuepft werden. Der Besteller hat ausserdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknuepfung bei jeder Datenuebermittlung, bei der Uebertragung der Bilddaten auf andere Datentraeger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder oeffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, und der Bildautor als Urheber der Bilder ebenso wie wir als Agentur jederzeit identifiziert werden koennen.


4. PFLICHTEN DES BESTELLERS
4.1. Der Besteller hat das Bildmaterial nach Eingang der Lieferung auf Vollstaendigkeit und Maengelfreiheit zu ueberpruefen. Ist die Lieferung unvollstaendig oder weisen einzelne Bilder Maengel auf, die ohne erhoehte Sachkunde oder grossen Aufwand erkennbar sind, ist der Besteller verpflichtet, die Unvollstaendigkeit oder festgestellte Maengel des Bildmaterials innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung telefo- nisch oder schriftlich zu ruegen. Die bemaengelten Bilder muessen unverzueglich an uns zurueckgegeben werden. Unterbleibt die Ruege oder geht sie nicht fristgerecht bei uns ein, bleibt der Besteller spaeter mit dem Einwand ausgeschlossen, die Lieferung sei unvollstaendig oder einzelne Bilder seien mangelhaft gewesen.
4.2. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Bildveroeffentlichung den Fotografen als Urheber und uns als Bildagentur zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
4.3. Der Besteller hat uns unaufgefordert über jede Veroeffentlichung des Bildmaterials durch kostenfreie Uebersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren.


5. HAFTUNG, SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE
5.1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Besteller bis zur unversehrten Rueckgabe an uns für Verlust und Beschaedigung des ueberlassenen Bildmaterials. Kosten und Risiko der Ruecklieferung traegt der Besteller.
5.2. Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat uns der Besteller von allen sich hieraus ergebenden Anspruechen Dritter frei zu stellen. Wir sind in diesem Fall ausserdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Hoehe des fuenffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fuenffachen ueblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 EURO pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberuehrt.
5.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurueckgegeben, der eine weitere Verwendung nach den ueblichen Gepflogenheiten ausschliesst, hat der Besteller Schadensersatz in Hoehe von mindestens 1.500,00 EURO fuer jedes Originalbild und 200,00 EURO fuer jedes Duplikat zu leisten, sofern nicht der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines hoeheren Schadensersatzanspruchs behalten wir uns vor.
5.4. Koennen Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit Fingerabdruecken) zurueckgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Massnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Besteller die dafuer erforderlichen Kosten zu erstatten. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens 100,00 EURO pro Bild als Entschaedigung zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
5.5. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder der Agentur (Ziffer 4.2.), hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Hoehe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des ueblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 EURO pro Bild und Einzelfall. Außerdem hat uns der Besteller von allen daraus resultierenden Anspruechen Dritter (z.B. des Fotografen) freizustellen.


6. HAFTUNG DER BILDAGENTUR
6.1. Wir haften nur für Schaeden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfuellungsgehilfen durch vorsaetzliches oder grob fahrlaessiges Verhalten verursacht werden.
6.2. Eine von uns erteilte Freigabeerklaerung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Veroeffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veroeffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von uns ausdruecklich in schriftlicher Form zugesichert wird.
6.3. Wir uebernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung unseres Bildmaterials. Der Besteller ist dafuer verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persoenlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller traegt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.


7. KOSTEN UND HONORARE
7.1. Fuer die Zusammenstellung des Bildmaterials berechnen wir eine Bearbeitungsgebuehr, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren ist nicht moeglich.
7.2. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziff. 2.1. Satz 1) oder bei Ueberschrei- tung der Rueckgabefrist für genutztes Bildmaterial (Ziff. 2.1. Satz 3) ist bis zum Eingang der Bilder bei uns pro Tag eine Blockierungsgebuehr von 2,00 EURO fuer jedes Originalbild und 1,00 EURO fuer jedes Duplikat neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristueberschreitung ist vom Besteller nicht zu vertreten.
7.3. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Hoehe des Honorars ist vor der Nutzung mit uns zu vereinbaren. Das Honorar richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhoehe, Verbreitungsgebiet und Aufmachung. Es betraegt mindestens 150,00 EURO pro Bild und Nutzung. Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM) im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gueltigen Fassung. Zu den vom Besteller zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Kuenstlersozialabgabe und die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Hoehe hinzu.
7.4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug faellig und zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % ueber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.


8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen beruehrt die Gültigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Fuer den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewoehnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz unserer Agentur als Gerichtsstand vereinbart.